Ausbau der A6, Umgehung für Wernsbach und vorerst keine B131n
Roth (dn) „Eigentlich dreht es sich beim Bundesverkehrswegeplan (BVWP), wie man am Namen bereits erkennt, um bundespolitische Entscheidungen“, kommentierte der Landtagsabgeordnete des Kreises Roth Volker Bauer, die Veröffentlichung des BVWP vergangene Woche durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Aber da gerade mit Blick auf die B131n bei Thalmässing und die Ortsumgehung von Wernsbach an der B2 immer auch Unterstützung von der bayerischen Landespolitik gefordert wurde, zog Bauer am Wochenende nach der Sichtung des 250-seitigen Werkes ein Fazit: „Es steht wenig Neues drin.“
Der Ausbau der A6 von der bayerisch-baden-württembergischen Grenze bis zur Anschlussstelle an die B2 (Roth) habe als laufendes Verfahren höchste Priorität erhalten. Insgesamt 110,9 Millionen Euro steckt der Bund in das Projekt. 64,2 Millionen in den Aus- und Neubau, 46,7 in den Erhalt der Substanz der Bundesautobahn. „Für den nordwestlichen Teil des Landkreises und die Stadt Schwabach ist dies eine gute Nachricht“, so Bauer. In der Zukunft werden Pendler nach Ansbach, Nürnberg und Roth nicht mehr so oft im „chronischen A6-Stau“ stehen.
Ebenfalls als vordringlicher Bedarf (VB) eingestuft wurde die vierspurige Ortsumgehung des Georgensgmünder Ortsteils Wernsbach an der B2. Vordringlicher Bedarf bedeutet, dass das Projekt im Planungskorridor 2016-2030 umgesetzt wird. Die Planfeststellung ist bereits beantragt. Kosten und Baubeginn stehen jedoch noch nicht fest. „Bundestagskollegin Marlene Mortler und ich haben oft darauf verwiesen, dass die Achse Nürnberg-Augsburg-München über die B2 gestärkt werden muss – auch mit Blick auf den ausbaubedürftigen Anschluss des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen ans Verkehrsnetz. Dafür sind weitere Ortsumgehungen unumgänglich. Schön, dass Wernsbach in absehbarer Zeit in Angriff genommen wird“, freute sich Volker Bauer mit Blick auch auf weitere Ausbauvorhaben im südlichen Verlauf der B2.
Hinsichtlich der B131n zeigte sich Bauer gelassen: „Zwar hat man den zweispurigen Neubau der B131 bei Laibstadt, Alfershausen und Thalmässing eine hohe raumordnerische Bedeutung zugesprochen. Aber man hat ihm nur in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingeordnet.“ Das bedeutet, dass bis 2030 keine Finanzmittel für dieses Projekt aufgewandt werden. „Entscheidung bis zur nächsten Bewerbungsrunde 2030 vertagt“, kommentierte Bauer kurz und bündig.
Insgesamt stehen im Bundeverkehrswegeplan 264,5 Milliarden Euro für den Ausbau-, Neubau und Erhalt der Bundesstraßen, -autobahnen, sowie des Schienen- und Bundeswasserstraßennetzes zur Verfügung. Dies bedeutet eine Aufstockung um 83 Milliarden Euro gegenüber dem letzten BVWP von 2003 und etwa 15 Milliarden Euro pro Jahr. Von den 15 Milliarden Euro pro Jahr entfallen 7,6 Mrd. Euro auf den Straßenverkehr, 6,1 Mrd. Euro auf den Schienenverkehr und 1,4 Mrd. Euro auf die Bundeswasserstraßen. Das vorrangige politische Ziel lautet: „Erhalt vor Aus- und Neubau“. Mit dem BVWP sollen reibungslose Mobilität im Personenverkehr, ein leistungsfähiger Güterverkehr auf Straße, Schiene und Wasser, eine hohe Verkehrssicherheit und Klima-, Umwelt- und Lärmschutz gewährleistet werden.
Der BVWP, zudem die Bundesländer, die DB Netz AG, Verbände und Initiativen insgesamt 2000 Vorschläge lieferten, die von unabhängigen Ingenieurbüros auf Plausibilität geprüft wurden, stellt dabei jedoch weder einen verbindlichen Finanzierungsplan, noch ein Bundesgesetz dar. Jedoch werden auf seiner Grundlage Ausbaugesetze und zugehörige Bedarfspläne durch die Regierung vorgeschlagen und im Bundestag beschlossen. Veränderungen bei Prioritätseinstufungen und Ausbauvarianten sind daher im Gesetzgebungsprozess möglich. Im weiteren Verlauf werden für Baurecht und Umsetzung der Projekte, je nach Erfordernis, Raumordnungsverfahren, Linien- und Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren anberaumt. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzung hängen von der Dringlichkeitseinstufung und der verfügbaren Mittel ab.
In den kommenden fünf Wochen können interessierte Bürger auf der Homepage des Bundesministeriums (www.bvwp2030.de) im detaillierten Projektinformationssystem (PRINS) und sachliche Einwände dazu via Formular äußern. Diese werden gesammelt und im Bericht zum Beteiligungsverfahren berücksichtigt und durch das BMVI veröffentlicht.