Jugendarbeit als Mittel gegen Radikalisierung
Roth (dn) Der Landtag hat gestern auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen. Arbeitnehmer können jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden. Damit wird ihre Arbeit vor Ort mit den Jugendlichen unterstützt. Die Abgeordneten Karl Freller und Volker Bauer dankten in diesem Zusammenhang den Engagierten und ihren Arbeitgebern.
Für den Leiter der Stiftung Bayerische Gedenkstätten Karl Freller aus Schwabach ist es richtig, dass Politik aber auch Wirtschaft die Jugendarbeit zu unterstützen. „Das ist der beste Weg, um der Radikalisierung unter jungen Menschen und einer Schwächung der Zivilgesellschaft entgegenzutreten“, so Freller. Sein Abgeordnetenkollege aus dem Landkreis Roth, Volker Bauer, lange Jahre Teamtrainer und ehrenamtlicher Schöffe, ergänzte: „Außerdem stärken wir so den Zusammenhalt im ländlichen Raum und den Kompetenzerwerb – die Softskills – bei den Ehrenamtlichen. Das kommt auch den Betrieben zugute.“
Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkomme. Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht. Eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren ist vorgesehen.