Gegendarstellung durch Volker Bauer, MdL Zum Artikel „Warum sollen wir noch wählen?“
Zum Artikel „Warum sollen wir noch wählen?“ von Jürgen Leykamm, RHV vom 1. Dezember 2015
Niemand braucht das Vertrauen in die Demokratie zu verlieren, nur weil ein Ministerium die Möglichkeiten nutzt, die ihm die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags zugesteht. Ich hätte mir auch gewünscht, dass das Bayerische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dem Votum von uns Abgeordneten mehr Rechnung trägt, möchte jedoch an dieser Stelle erklären, dass die Wahrnehmung der Herren Gabler und Schmittlein, der Landtag habe keine Handhabe und Demokratie sei sowieso sinnlos falsch ist.
- Es ist richtig: der Gereutgraben e.V. will die Grundwasserentnahme zwischen Stirn und Unterbreitenlohe verhindern. Daher wehrt man sich auch gegen eine, wie das Verwaltungsgericht Ansbach feststellte, juristisch kaum zu verhindernde dritte Probebohrung in diesem Bereich.
- Es ist auch richtig: Ludwig Gabler und Ludwig Schmidtlein haben mich mit der Vorlage eines Gutachtens dazu bewegt, ihr Anliegen im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages zu vertreten, nachdem das Probebohrverbot des Landratsamtes Roth (zuständige Genehmigungsbehörde) aufgrund falscher Begründung vom Verwaltungsgericht Ansbach kassiert wurde. Eigentlich ist das Landratsamt immer noch gerichtlich zu einem neuen Bescheid verpflichtet. Einzig: seit Monaten tut sich hier nichts.
- Ebenso wenig tat die im Artikel erwähnte SPD-Landtagsabgeordnete. Helga Schmitt-Bussinger ist weder im Umweltausschuss vertreten, noch hat sie ihre Fraktionskollegen informiert. Diese wollten noch am Morgen der Abstimmung die Petition, der Empfehlung des Staatsministeriums folgend, ablehnen. Ich konnte, mit einer Argumentation gegen die Ministeralempfehlung, meine Ausschusskollegen jedoch überzeugen nach §80 Nr. 3 Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags auf „Würdigung“ zu plädieren.
Und hier liegt der Knackpunkt. Dieses Votum erfolgte am 20. Mai einstimmig. Es stellt den Auftrag an die Bayerische Staatsregierung dar, die Einwände des Gereutgraben e.V. – sprich vorgelegte Zweitgutachten – zu würdigen und zu prüfen, ob die vorgebrachten Punkte stichhaltig sind. Eben jenen Austausch der Standpunkte erwarte ich aber auch von Petenten, deren Anliegen ich vertrete und ihren etwaigen Gegenübern – in diesem Fall dem interkommunalen Wasserversorger Reckenberg-Gruppe.
Zu meiner Verwunderung fiel beschlossene „Würdigung“ Seitens des Staats-ministeriums jedoch sehr spärlich aus. Man teilte dem Landratsamt und den Petenten mit, dass auch nach Vorbringen der Argumente die Position des Staatsministerium bestehen bleibe. Landwirtschaftliche Flächen seien nicht gefährdet, Trinkwasserreserven nicht bedroht. Es spräche nichts gegen eine Probebohrung. Über die Entnahme von Trinkwasser werde, bei Auffinden geeigneter Vorkommen zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich wasserrechtlich zu beschließen sein. Eine weitere Behandlung der Petition ist nicht vorgesehen.
Diese Informationen erreichten mich drei Wochen nach dem Landratsamt und den Petenten, durch einen Presseartikel der am Ausschuss-Geschehen nicht beteiligten Kollegin Schmitt-Bussinger, da man es von Seiten des Landratsamtes wohl nicht für nötig hielt, den zuständigen Berichterstatter zu informieren. Ich klärte im Nachgang in einem vierseitigen (!) Schreiben die Vertreter des Gereutgraben e.V. darüber auf, was eine Würdigung nach §80 Nr. 3 GO bedeutet, warum ich mir ein Eingehen auf die Argumente gewünscht hätte und warum der einzige, das Staatsministerium direkt bindende Beschluss nach §81 GO entgegen einer Ministerialempfehlung kaum – und auf jeden Fall nicht einstimmig – zu erzielen gewesen wäre.
Nach einem weiteren Gesprächstermin mit Vertretern der Reckenberg-Gruppe habe ich die im Streitfall Beteiligten zu einem Standpunkt- und Gutachtenaustausch am „Runden Tisch“ in mein Büro eingeladen. Die Vertreter von Gereutgraben e.V. erwarten von mir, dass ich ihre Meinung vertrete, gestehen mir jedoch nicht die Chance zu, mir in einer offenen Fachdiskussion mit allen Beteiligten, die für eine nachhaltig richtige Entscheidung wichtige Meinung zum Sachverhalt selbst zu bilden. Sie sagten ihre Teilnahme wenige Tage vor dem Termin ab und veröffentlichten am 1. Dezember 2015 den wie oben dargestellt in den Fakten hinkenden Bericht.
Als Berichterstatter betrübt mich ein solches Verhalten. Ich bin gespannt, wie die Kollegin Schmitt-Bussinger über die mediale Selbstprofilierung der letzten Wochen hinaus, dem Gereutgraben e.V. helfen will. Bisher ist mir noch keine relevante Handlung bekannt – eine erste mögliche wäre, den Landrat dazu zu bewegen, juristisch stichfest über die Probebohrung zu bescheiden.