Energiepreiszuschuss für Sportvereine 2023
Kreis Roth (dn) 2023 erhalten Sportvereine in Bayern nicht nur eine erneut verdoppelte Vereinspauschale. Zusätzlich fördert der Freistaat den organisierten Sport durch einen Energiepreiszuschuss bis maximal 80 Prozent der Vereinspauschale. Insgesamt 58 Millionen Euro stehen für beide Förderungen im Haushalt bereit. Die Politik greift damit den Vereinen unter die Arme. Diese hatten insbesondere in den zurückliegenden Wintermonaten deutlich höhere Ausgaben für die Beheizung von Hallen, Schwimmbädern etc. zu stemmen.
Landtagsabgeordneter Volker Bauer (CSU) weist alle Sportvereine im Kreis Roth darauf hin, dass seit dem 12. April und bis 15. Mai eine Beantragung des Zuschusses möglich ist. „Unsere Vereine sind enorm wichtig für die Gesellschaft. Das haben wir in der Pandemie gespürt. Darum unterstützen wir sie jetzt angesichts einer Energiepreisentwicklung, die durch die Ampel-Politik nicht verringert wird, mit einer maximal unbürokratischen Förderung. Einfach auf dem Formblatt auf der Plattform verein360 oder der BLSV-Website die Differenz der Energiekosten zwischen 2021 und 2023 angeben und bis Ende April 2024 den Verbrauch nachweisen.“
Antragsberechtigt gegenüber den Kreisverwaltungsbehörden sind alle Sportvereine im Freistaat, die eine Vereinspauschale für 2023 beantragt haben. Gefördert werden Ausgaben für Sportstätten, aber auch zum Sportbetrieb gehörige Infrastruktur wie Umkleiden, Aufenthaltsräume aber auch Vereinsgaststätten. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Vereinspauschale.