Abenberg, Spalt, Georgensmünd trifft Verweigerung des Bundes
Kreis Roth (dn) 2020 standen der Freistaat Bayern und der Bund den Kommunen gemeinsam zur Seite. 2,4 Milliarden Euro durch die Corona-Pandemie bedingte Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer glichen sie aus. Für das Jahr 2021 verweigerte die Bundesregierung, trotz mehrfacher Appelle aus Bayern, ihren Teil der Verantwortung zu tragen. Negativ betroffen sind Abenberg, Georgensgmünd und Spalt.
„In schwierigen Zeiten, zeigt sich wer Wort hält. Wir gleichen auch 2021 pauschal etwas über die Hälfte der Mindereinnahmen unserer Kommunen bei der Gewerbesteuer aus“, betont der Abgeordnete des Landkreises Roth im Bayerischen Landtag Volker Bauer (CSU). Für Bauer sind die 330 Millionen Euro bayernweiter Ausgleich und die 118.102 Euro in den Kreis Roth aber nur bedingt Grund zur Freude. Für den Kammersteiner überwiegt der Ärger über die Ampel-Regierung in Berlin. Denn drei Kommunen aus Bauers Stimmkreis sehen sich durch das Abspringen des Bundes mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert.
Für eine schnelle Hilfe wurde im Dezember bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von bayernweit 200 Millionen Euro ausgezahlt. In Abenberg, Georgensgmünd und Spalt wurden mit den Jahren 2017-19 verglichene corona-bedingte Mindereinnahmen ausgeglichen. Da der Freistaat den Ausgleich 2021 alleine stemmen muss, kann nur die Hälfte der Mindereinnahmen ausglichen werden. Abenberg, Georgensgmünd und Spalt hatten bei der Auszahlung der Abschläge im Dezember 2021 davon profitiert. Grundlage war das Gewerbesteueraufkommen zwischen Januar und September 2021.
„Es freut mich zwar, dass sich im letzten Quartal in allen drei Kommunen die Einnahmen positiv entwickelt haben. Durch den begrenzten Rahmen sinken aber die ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen – wie bei Spalt und Georgensgmünd – oder sie fallen ganz raus; wie Abenberg.“
Die Kämmerer, so Bauer, dürften sich daher bei Christian Lindner und Olaf Scholz dafür bedanken, dass sie 143.535 Euro (Abenberg; Komplettzurückzahlung), 11.787 Euro (Georgensgmünd, Ausgleichskürzung auf 31.982 Euro) sowie 8.450 Euro (Spalt, Ausgleichskürzung auf 86.120 Euro) an den Freistaat zurücküberweisen müssen.