Arbeitsmarktmigration sinnvoll regeln
Roth (dn) Ihre primäre Aufgabe sehen die Sprecher des Helferkreises Asyl Roth Toni Turnwald und Frank Richter darin, den aktuell rund 150 durch den Helferkreis begleiteten Asylbewerbern Hilfe bei der Selbsthilfe zu geben. Darüber hinaus gehört es zu ihrer Aufgabe, politische Verantwortungsträger für die Anliegen des Helferkreises zu sensibilisieren. Deshalb trafen sie sich kürzlich mit den CSU-Abgeordneten Marlene Mortler und Volker Bauer, um mit ihnen über Wohnraum, Verwaltungstransparenz, die Arbeit der Goetheinstitute und ein mögliches Einwanderungsgesetz zu sprechen.
Gleich zu Beginn betonte Mortler: „Unser Ziel ist, Zuwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden und gleichzeitig die Arbeitsmarktmigration sinnvoll zu regeln.“ Auch das Problem von Fehlbelegung aufgrund eines überheizten Immobilienmarktes sei bekannt. „Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern schieben hier aber mit Förderprogrammen an“ betonte Mortler.
Das größte Anliegen der Asylhelfer war jedoch, ihre Gesprächspartner auf die von ihnen empfundene Unsicherheit und mangelnde Transparenz bei Entscheidungen über Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis für junge Asylbewerber hinzuweisen. Volker Bauer hatte sich im Februar 2015 für eine „2+3+2“-Regelung eingesetzt, sprich: zwei Jahre schulisch-sprachliche Bildung, drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre Betriebszugehörigkeit für Asylbewerber aus nicht sicheren Herkunftsländern. „Betriebe müssen eine Sicherheit haben, damit sie jungen Menschen eine Chance geben. Und wer längere Zeit bei uns bleibt, hat damit einen Anreiz sich zu integrieren“, so der Mittelstandspolitiker Bauer.
Generell gilt in Bayern, festgelegt in der sog. „3+2-Regelung“, dass jungen Flüchtlingen durch das Landratsamt eine Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnis erteilt werden kann, solange ihr Asylantrag nicht abgelehnt ist. „Hier besteht ein Ermessen und ich habe mich – auch auf Bitten von SPD-Politikern im Kreis – auch schon gegenüber dem Landratsamt für ihre Schützlinge eingesetzt“, unterstrich Bauer.
Im Einzelfall kann eine laufende Ausbildung bei Ablehnung des Asylgesuchs Vorrang vor einer Abschiebung haben. Nicht erteilt werden Ausbildungserlaubnisse hingegen, wenn Asylbewerber beispielsweise aus sicheren Herkunftsstaaten stammen – ein Verbleib also nicht zu erwarten ist – wenn sie sich weigern, an ihrer Identitätsklärung mitzuwirken oder sie Straftaten begangen haben. In diesen Fällen hat die Beendigung des Aufenthalts Vorrang.
Zu Missverständnissen komme es gelegentlich dadurch, dass mit jedem abgelehnten Asylbescheid durch das BAMF auch die Aufforderung zur Ausreise verbunden ist. Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, erhalten Asylbewerber, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einer dreijährigen qualifizierenden Berufsausbildung stehen, in der Regel eine Ausbildungsduldung für die Dauer der Ausbildung sowie nach erfolgreichem Abschluss eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis für eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung.